Die Aufgaben der Klassenleitung
(vgl. § 18 ADO (2012)
Für jede Klasse ist eine Klassenleitung zu bestimmen. Die Bestimmung erfolgt durch die Schulleitung im Benehmen mit der jeweiligen Lehrkraft.
Die Klassenleitung
- informiert und berät die Klasse bei Bedarf in allen schulischen Angelegenheiten, diese Beratung umfasst insbesondere die Bereiche Leistungsentwicklung, Förderempfehlungen allgemeiner und individuelle Art sowie Schullaufbahn
- ist für die Koordinierung der erzieherischen Arbeit in ihrer Klasse verantwortlich und muss die dafür notwendigen Absprachen mit den anderen Lehrkräften der Klasse herbeiführen, sich insbesondere laufend über den Leistungsstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler informieren
- fördert und koordiniert die Kontakte zu den Erziehungsberechtigten und benachrichtigt sie bei besonderen Anlässen
- achtet darauf, dass die Klasse, insbesondere durch den Umfang der Hausaufgaben und die Verteilung der Klassenarbeiten, im Laufe des Schuljahres ausgewogen und nicht unangemessen belastet wird
- muss bei unerwarteten Leistungsabfällen einzelner Schülerinnen und Schüler ggf. eine Klassenkonferenz einberufen, um das weitere gemeinsame Vorgehen zu beraten
- führt den Vorsitz in den Klassenkonferenzen und ist mit beratender Stimme Mitglied der Klassenpflegschaft
- gründet zu Beginn des Schuljahres die Klassenpflegschaft (vgl. schulinternes Hinweisblatt)
- ist Mitglied der Teilkonferenz ( Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen)
- sorgt dafür, dass die die Klasse betreffenden Unterlagen ordnungsgemäß erstellt und geführt werden (Schülerstammblatt, Klassenbuch, Zeugnisse, Anwesenheitsliste, Entschuldigungen)
- bereitet Klassen- und Versetzungskonferenzen vor
- begleitet in der Regel die Klasse bei Schulungen und Schulfahrten
- kann Schüler bis zu 2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres vom Schulbesuch beurlauben. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden; über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. (vgl. alte AschO, § 10, das Schulgesetz macht hierzu keine Angaben)