Hinweise zur mündlichen Nachprüfung zur nachträglichen Erlangung der Versetzung Sek. I
Hat der Prüfling eine Vorbereitungszeit? Nein.
2. Wie lange soll die Prüfung dauern? 15 Minuten, eine Verlängerung um wenige Minuten kann allein dann erforderlich werden, wenn der Prüfungsausschuss das Ergebnis bis dahin noch nicht als bestanden bezeichnen kann, der Prüfling jedoch im Verlauf der Prüfung Ansätze für eine bessere Note zeigen konnte. Umgekehrt kann bei eindeutig positiver Bewertung die Prüfung auch verkürzt werden. Eine Prüfung kann anfechtbar sein, wenn die Prüfungsdauer wesentlich überschritten wurde.
3. Welcher Unterrichtsstoff ist Gegenstand der Prüfung? Der Stoff darf nur aus dem 2. Halbjahr stammen. Die gestellten Aufgaben dürfen allerdings nicht eine Zusammenfassung des Stoffes des gesamten Halbjahres zum Gegenstand haben. Die Fachlehrkraft bestimmt den Prüfungsstoff und entscheidet über den Inhalt der Prüfung.
4. In einem Fach mit schriftlichen Klassenarbeiten ist zusätzlich eine schriftliche Prüfung abzuleisten, deren Dauer der einer Klassenarbeit in dem entsprechenden Schuljahr entspricht. Auch hier darf der Stoff nur aus dem 2. Halbjahr stammen.
5. Hinsichtlich der Bewertungen der einzelnen Prüfungsleistungen bestehen keine besonderen Regelungen. Es ist eine „angemessene Berücksichtigung aller gezeigten Prüfungsleistungen vorzunehmen“.
Ansonsten gilt:
Das Prüfungsergebnis wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Die Fachlehrkraft macht einen Notenvorschlag und begründet diesen.
Der Schüler erfährt nach der Prüfung lediglich die Beurteilung "bestanden" oder "nicht bestanden“. Es werden keine Teilnoten oder eine Gesamtnote festgesetzt.
Bei Nichtbestehen muss dann schriftliche Mitteilung mit Rechtsbelehrung erfolgen.
Alle Prüfungsunterlagen sind im Sekretariat abzugeben und werden archiviert.
Nach Bestehen der Nachprüfung erhält der Schüler ein neues Zeugnis mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note – also in der Regel „ausreichend“. Das neue Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die NP bestanden wurde. (APO SI, § 23)
Prüfungsausschuss: Vorsitzender, Fachprüfer, Fachbeisitzer als Protokollant
Protokoll: Aufgabenstellung, Prüfungsverlauf mit wesentlichen Beiträgen des Prüflings
Hans-Martin Chee, 9.8.2022 (ohne Gewähr)